KLARE GRUNDLAGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Grundlage unserer Zusammenarbeit: klare Aufgaben, nachvollziehbare Absprachen und Raum für gute Ideen. Ausschließlich für Geschäftskunden. Stand: 9. Oktober 2026.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Armen Geworgjan, handelnd unter CHIC IDEA, Regierungsstraße 37 D, 39104 Magdeburg, Deutschland. Kontakt: info@chicidea.de, Telefon 0391 50380874.
Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Auftrag für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit erteilen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.
Diese AGB gelten für die im jeweiligen Vertrag beauftragten Leistungen, wenn sie vor Vertragsschluss einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ich ihrer Einbeziehung zustimme.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Website stellt meine Leistungen vor. Ein Auftrag entsteht durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine übereinstimmende Auftragsbestätigung. Eine unverbindliche Anfrage allein begründet keinen kostenpflichtigen Auftrag.
Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsplan, Zeitrahmen und wesentliche Voraussetzungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Die Bindungsfrist eines Angebots ergibt sich aus dem Angebot. Absprachen dokumentiere ich in Textform, beispielsweise per E-Mail. Der Vorrang tatsächlich getroffener Individualabreden bleibt unberührt.
Kostenpflichtige Workshops, Analysen, Entwürfe oder Konzepte werden vorab ausdrücklich vereinbart. Aus einer ersten Kontaktaufnahme entstehen solche Kosten nicht automatisch.
3. Leistungsumfang und Projektgrundlage
Ich erbringe die konkret beauftragten Leistungen aus Markenentwicklung, Gestaltung, Inhalten, Websites, Shops, Konfiguratoren, Webanwendungen, KI, Automatisierung, Schnittstellen, Hosting und Betreuung. Die Aufzählung möglicher Leistungen auf der Website ersetzt keine Leistungsvereinbarung.
Bei der Erstellung eines vereinbarten Werks ist das beschriebene Arbeitsergebnis geschuldet. Bei Beratung und laufenden Dienstleistungen schulde ich die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit. Maßgeblich sind die tatsächliche Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften.
Korrekturschleifen, Dateiformate, Quellcodeübergabe, Dokumentation, unterstützte Systeme und Tests werden passend zum Projekt bestimmt. Nachträgliche Erweiterungen sind gesondert abzustimmen. Ein bestimmter Umsatz, eine Suchmaschinenposition oder ein wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich zugesagt wurde.
4. Mitwirkung und bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber stellt benötigte Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit und benennt eine Person für verbindliche Abstimmungen. Er prüft insbesondere seine Unternehmens-, Produkt- und Preisangaben sowie fachliche Aussagen vor der Freigabe.
Für bereitgestellte Bilder, Texte, Marken, Daten und sonstige Materialien muss der Auftraggeber die für den vereinbarten Einsatz erforderlichen Rechte besitzen. Er informiert mich über bekannte Beschränkungen. Dies berührt nicht meine Verantwortung für die von mir geschuldeten Leistungen.
Zugänge und personenbezogene Daten werden über abgestimmte geeignete Wege übermittelt. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang genutzt. Die Verarbeitung von Kundendaten, insbesondere bei Hosting, Wartung und KI-Projekten, wird vor dem Einsatz gesondert geklärt.
5. Änderungen, Termine und Freigaben
Änderungswünsche prüfe ich auf Aufwand und Auswirkungen auf den Zeitplan. Zusätzliche Vergütung und geänderte Termine stimme ich vor der Ausführung mit dem Auftraggeber ab. Die Beseitigung eines von mir zu verantwortenden Mangels ist keine kostenpflichtige Erweiterung.
Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Verzögert sich das Projekt durch ausstehende Mitwirkung oder vereinbarte, aber nicht geleistete Anzahlungen, informiere ich über die Auswirkungen und stimme einen angepassten Ablauf ab. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben bestehen.
Freigaben beziehen sich auf den jeweils vorgelegten Stand und den erkennbaren Prüfungsgegenstand. Eine Freigabe hebt die gesetzliche Mängelhaftung für nicht erkennbare Fehler nicht pauschal auf. Bei Druck- und Produktionsaufträgen werden die zu prüfenden Daten und die Produktionsfreigabe ausdrücklich abgestimmt.
6. Vergütung, Anzahlungen und Fremdkosten
Preise, Abrechnungsart und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich ausgewiesene Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Eine Anzahlung oder Abrechnung nach Projektabschnitten wird häufig vereinbart. Höhe, Fälligkeit und gegebenenfalls der Beginn der Arbeiten nach Zahlungseingang werden für den einzelnen Auftrag festgelegt. Diese AGB begründen keine pauschale Anzahlungsquote.
Ohne abweichende Vereinbarung richten sich Fälligkeit und Abschlagszahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere § 288 BGB; eine zusätzliche pauschale Mahngebühr wird hier nicht festgelegt.
Hosting-, Domain-, Lizenz-, KI-Nutzungs-, Telefonie-, Werbe- und andere Fremdkosten werden vorab zugeordnet und transparent vereinbart. Das gilt ebenso für Reisekosten. Verträge im Namen des Auftraggebers schließe ich nur mit entsprechender Beauftragung.
7. Übergabe, Abnahme und Mängel
Für abnahmefähige Werkleistungen stelle ich das vereinbarte Ergebnis zur Prüfung bereit und stimme die Übergabe ab. Der Auftraggeber prüft es innerhalb einer angemessenen Frist anhand des vereinbarten Umfangs und teilt festgestellte Mängel nachvollziehbar mit.
Für Abnahme und eine mögliche Abnahmefiktion gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 640 BGB. Eine pauschale automatische Erklärung, das Werk sei nach zwei Wochen mängelfrei, ist nicht vereinbart.
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Ansprüche. Ich erhalte Gelegenheit zur erforderlichen Nacherfüllung, soweit das Gesetz dies vorsieht. Nicht beauftragte neue Funktionen, spätere Änderungen an Fremdsystemen oder nachträgliche eigene Eingriffe werden nach ihrer tatsächlichen Ursache beurteilt; ein Eingriff lässt nicht sämtliche Mängelrechte entfallen.
8. Nutzungsrechte, Dateien und Lizenzen
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck benötigten Nutzungsrechte an den von mir hierfür erstellten und rechtlich schutzfähigen Ergebnissen. Ausschließlichkeit, räumliche und zeitliche Beschränkungen sowie besondere Verwertungsrechte werden im Angebot festgelegt. Ohne besondere Beschränkung ist die Nutzung für den vereinbarten eigenen Unternehmensauftritt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Der vereinbarte Bearbeitungs- und Pflegeumfang bleibt möglich. Welche offenen Gestaltungsdateien, Quelldateien oder Quellcodes übergeben werden, wird im Leistungsumfang beschrieben. Ein pauschales Verbot jeder späteren Bearbeitung oder der Betreuung durch Dritte ist nicht vereinbart.
Für Fremdmaterial, Schriften, Standardsoftware und Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Diese werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. An rein KI-generierten Ergebnissen können Schutzrechte fehlen; ausschließliche Rechte oder rechtliche Schutzfähigkeit werden hierfür nicht pauschal zugesichert.
Eine Veröffentlichung als Referenz stimme ich mit dem Auftraggeber ab. Vertrauliche Inhalte, personenbezogene Daten oder unveröffentlichte Projekte werden ohne entsprechende Freigabe nicht für Eigenwerbung veröffentlicht.
9. Hosting, Wartung und laufende Betreuung
Umfang, Vergütung, Laufzeit, Kündigung, Sicherungen, Wiederherstellung, Reaktionszeiten und etwaige Verfügbarkeitszusagen ergeben sich aus der gesonderten Betreuungs- oder Hostingvereinbarung. Eine durchgehende Erreichbarkeit oder ein Rund-um-die-Uhr-Notdienst ist ohne entsprechende Vereinbarung nicht geschuldet.
Gemeinsam legen wir fest, welche Bestandteile gepflegt werden, wer Zugänge verwaltet und welche wichtigen Funktionen nach Änderungen geprüft werden. Größere Weiterentwicklungen oder die Reparatur fremdverursachter Störungen sind nur im vereinbarten Umfang enthalten.
Sicherungsumfang und Wiederherstellungswege werden entsprechend den betreuten Daten abgestimmt. Meine Verantwortung für ausdrücklich übernommene Sicherungsleistungen bleibt bestehen. Bei Beendigung stimmen wir die erforderliche Übergabe von Daten, Domains und Zugängen ab; gesetzliche Herausgabe- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
10. KI, Automatisierungen und externe Systeme
Vor der Umsetzung bestimmen wir Anwendungsfall, zugelassene Datenquellen, beteiligte Anbieter, zulässige Aktionen und erforderliche Freigaben. Kosten, Zugriffsrechte, technische Grenzen sowie Übergaben an Menschen werden passend zur Aufgabe dokumentiert.
KI-Ausgaben können fehlerhaft oder unvollständig sein. Für verbindliche Zusagen, Veröffentlichungen oder andere folgenreiche Schritte vereinbaren wir geeignete Prüfungen und Freigaben. Meine Verantwortung für die vertragsgemäße Einrichtung und die beauftragten Prüfungen bleibt bestehen.
Vertrauliche oder personenbezogene Daten dürfen nur im abgestimmten und rechtlich zulässigen Umfang in externe Systeme übertragen werden. Benötigte Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und Zuständigkeiten werden vor Beginn der betreffenden Verarbeitung geklärt.
Änderungen an fremden Schnittstellen, Modellen, Tarifen oder Zugangsbedingungen können Anpassungen erfordern. Ich informiere über erkennbare Auswirkungen auf laufende Leistungen. Ob zusätzliche Arbeiten vom bestehenden Auftrag umfasst sind, richtet sich nach dem Vertrag; Zusatzkosten werden vorab abgestimmt.
11. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Diese AGB beschränken insbesondere die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Ansprüche nicht.
Eine pauschale Begrenzung sämtlicher Ansprüche auf den Rechnungsbetrag oder ein umfassender Haftungsausschluss für beauftragte Fremdleistungen ist nicht vereinbart. Garantien werden nur durch eine ausdrückliche entsprechende Zusage übernommen.
12. Vertragsende und Schlussbestimmungen
Für Kündigung, Rücktritt und die Abrechnung bis zur Beendigung erbrachter Leistungen gelten die jeweilige Vereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB legen keine einheitliche Mindestlaufzeit oder automatische Vertragsverlängerung für sämtliche Projekte fest.
Vertrauliche Informationen werden auch nach Projektende vertraulich behandelt. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend die Datenschutzhinweise und gegebenenfalls eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regeln. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; der übrige Vertrag bleibt nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.